Die Einkommensgrenze für Minijobs ist von großer Bedeutung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Momentan liegt diese Grenze bei 538 Euro pro Monat, und ab 2025 wird eine Erhöhung auf 556 Euro erwartet. Das erlaubt Minijobbern, unter Berücksichtigung des Mindestlohns von 12,82 Euro, bis zu 43 Stunden im Monat zu arbeiten. Ein wichtiger Aspekt ist, dass Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto angerechnet werden können, was Auswirkungen auf die Verdienstgrenze hat. Beschäftigte mit mehreren Minijobs müssen darauf achten, dass sie die jährliche Einkommensgrenze von 6.456 Euro nicht überschreiten. Andernfalls verlieren sie die Minijob-Status, und es besteht Sozialversicherungspflicht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Verdienstgrenze im Auge zu behalten, um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten.
Auch interessant:
Minijobs neben der Hauptbeschäftigung
Minijobs stellen eine attraktive Möglichkeit dar, neben der Hauptbeschäftigung zusätzliches Einkommen zu generieren. Arbeitnehmer können einen oder mehrere Minijobs in der Nebenbeschäftigung ausüben, solange die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Diese beträgt aktuell 450 Euro monatlich, wodurch Minijobs steuerfrei bleiben können, vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß angemeldet. Kellner, Verkäufer oder ähnliche Tätigkeiten sind häufige Formen von Minijobs, die flexibel und einfach zu handhaben sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung zu beachten, selbst wenn der Minijob steuerfrei ist. Bei mehreren Minijobs ist es besonders wichtig, die Gesamteinnahmen im Blick zu behalten und die geltenden Verdienstgrenzen zu respektieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Regeln für mehrere Minijobs
Arbeitnehmer können mehrere Minijobs ausüben, solange die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich nicht überschritten wird. Diese regelmäßigen Einnahmen sind nicht sozialversicherungspflichtig und bleiben damit versicherungsfrei, solange die Summe aus allen Minijobs die genannte Grenze nicht überschreitet. Zu beachten ist, dass die Einkünfte aus den Minijobs zusammengerechnet werden. Es ist erlaubt, mehrere Mini-jobs zu kombinieren, solange der Gesamtverdienst unter 538 Euro bleibt. Ein Praxisbeispiel: Wer einen Minijob mit einem Verdienst von 400 Euro hat, kann einen weiteren Minijob annehmen, der maximal 138 Euro monatlich einbringt, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten. Damit haben Arbeitnehmer Flexibilität und Möglichkeiten, ihre Einkünfte neben einer Hauptbeschäftigung zu erhöhen.
Anmeldung und Sozialversicherung von Minijobs
Für eine ordnungsgemäße Anmeldung von Minijobs ist es wichtig, die spezifischen Regelungen im Sozialversicherungsrecht zu beachten. Verdienste bis zu 538 Euro pro Monat sind pauschaliert und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber, wie etwa in der Gastronomie oder an Tankstellen, zahlen lediglich einen geringen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Arbeitnehmer, die in solchen Minijobs, beispielsweise als Kellner oder Raumpflegerin, beschäftigt sind, sind also in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, solange sie die Obergrenze nicht überschreiten. Bei mehreren Minijobs ist es entscheidend, die Gesamteinkünfte im Blick zu behalten, um nicht gegen die Regelungen zu verstoßen. Im Falle eines Überschreitens der Verdienstgrenze greift die Versicherungspflicht bei der Krankenkasse, was Auswirkungen auf den finanziellen Spielraum des Einzelnen haben kann.

